Der Rat der Gemeinde Garstedt hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Hambruch" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan und seine Begründung können von allen Interessierten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Garstedt, Hauptstr. 21 , 21441 Garstedt während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird gemäß§ 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in
· § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
· § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
· § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Garstedt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan, wird hingewiesen.
Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Harburg tritt der Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Harnbruch" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie hier als PDF Dokument zum Download.