Die Gemeinde Garstedt bittet alle Hundebesitzer, während der jährlichen Brut- und Setzzeit auf unsere heimische Tierwelt besondere Rücksicht zu nehmen. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt im Wald und in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde, wie es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vorsieht.
Diese Regelung schützt Tiere wie Rehe, Hasen, Enten oder Fasane, die gerade in dieser Zeit ihre Jungen großziehen. Viele von ihnen sind Bodenbrüter oder legen ihre Jungtiere gut versteckt im hohen Gras ab. Bereits der Geruch oder das Auftauchen eines freilaufenden Hundes kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Kleinen verlassen – mit tragischen Folgen.
10956fe7-74a3-4bbb-bb0f-b981b61f4d85Junghase auf einem Acker (Foto: Kaufmann, DJV)
Uns ist bewusst, dass viele Hundehalter ihre Vierbeiner verantwortungsvoll führen. Leider gibt es aber auch immer wieder Ausnahmen. Deshalb wird in diesem Jahr verstärkt auf die Einhaltung der Leinenpflicht geachtet. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 80 und 250 Euro rechnen.
Wir möchten an Eure Mithilfe appellieren: Leint bitte Euren Hund in dieser sensiblen Zeit an – aus Liebe zur Natur und zum Schutz unserer Wildtiere.
Danke für Euer Verständnis und Eure Unterstützung. Gemeinsam können wir einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt leisten!