Den Bebauungsplan Nr. 15 „Auefeld upn Kuk“ hatte der Gemeinderat im September 2024 beschlossen. Nach dem positiven Beschluss des Samtgemeinderates im Dezember 2024 liegt die Flächennutzungsplanänderung jetzt dem Landkreis zur Genehmigung vor. Sobald diese vorliegt, kann auch der B-Plan im Amtsblatt veröffentlicht und rechtsgültig werden.
Damit sind die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung des Neubaugebietes auf einem guten Weg. Gemeinsam mit den Investoren werden wir nun auch das Verfahren für die Bewerbungen nach der vom Rat beschlossenen Vergaberichtlinie nach dem „Einheimischen-Modell“ abstimmen. Diese gilt für acht Grundstücke innerhalb des Baugebietes. Weitere Details werden wir zeitnah veröffentlichen.
Interessierte können sich schon jetzt bei der Gemeinde auf die Bewerbungsliste setzten lassen. Schreibt uns einfach eine Mail an Gemeinde@Garstedt.de