Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstoße. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Aufkommen für die Kommunen zu sichern und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Niedersachsen hat sich für eine Lösung entschieden, die aus Sicht des Landes die Gleichwertigkeit von kommunalen Daseinsvorsorgeangeboten und Gegenleistung in Form der Grundsteuer wahrt und einfach und transparent ist. Zur Ermittlung der Steuerlastverteilung werden als Maßstab zuerst die Grundstücks- und Gebäudeflächengrößen sowie deren Nutzung herangezogen. Auf diese wird der Lagefaktor angewendet, der den Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde berücksichtigt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können über den Grundsteuer-Viewer eingesehen werden: https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/
Die Samtgemeinde Salzhausen hat für die Mitgliedsgemeinden die vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbeträge in ihre Datenbank eingearbeitet.
Die Gemeinden haben gem. § 7 Niedersächsisches Grundsteuergesetz einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.
Der bisherige Hebesatz aus 2024 für die Grundsteuer A + B beträgt in Garstedt jeweils 450 %. Der aufkommensneutrale Hebesatz ermittelt aus der Summe der neuen Grundsteuermessbeträge beträgt 335 % für die Grundsteuer A+B.
Da ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 vorliegt, werden die Hebesätze für 2025 über eine Nachtragssatzung festgesetzt. Diese Nachtragsatzung hat der Rat einstimmig beschlossen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform befinden sich auch auf der Seite der Samtgemeinde Salzhausen: