Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Ausstellung von Wahlscheinen zur Kommunalwahl am 13. September 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Ausstellung von Wahlscheinen zur Kommunalwahl am 13. September 2026

Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Samtgemeinde Salzhausen kann in der Zeit vom 24. bis zum 28. August zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Samtgemeinde im Rathaus in Salzhausen eingesehen werden.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 die Wahlbenachrichtigungskarte.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, der muss das Wählerverzeichnis einsehen, und ggf. eine Antrag auf Berichtigung stellen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat.

Die vollständige Bekanntmachung findet ihr hier zum Download: