Auch bei uns wird Windkraft intensiv diskutiert. Die mögliche Entwicklung von Windenergieflächen in Garstedt an den Grenzen zu Bahlburg und Vierhöfen oder in der Osterheide zwischen Garstedt, Toppenstedt und Salzhausen macht deutlich, wie kompliziert kommunale Politik sein kann. Denn hier treffen Vorgaben des Bundes und des Landes auf die Planung des Landkreises und die Interessen der Gemeinden und ihrer Bürger.
Die Energiewende beginnt nicht im Dorf
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein bundesweites Ziel. Der Bund hat dafür gesetzliche Vorgaben geschaffen und den Ausbau der Windenergie beschleunigt.
Die Länder müssen diese Vorgaben umsetzen. Niedersachsen legt seinerseits fest, wie viel Fläche im Land für Windenergie zur Verfügung gestellt werden soll. Die Aufgabe wird anschließend auf die einzelnen Regionen und Landkreise heruntergebrochen.
Damit steht bereits fest: Die Frage, ob Deutschland mehr Windenergie benötigt, wird nicht in Garstedt entschieden.
Der Landkreis muss Flächen ausweisen
Für den Landkreis Harburg bedeutet das, geeignete Flächen zu suchen und die Windenergienutzung räumlich zu steuern. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Regionale Raumordnungsprogramm, kurz RROP.
Darin werden unter anderem Vorranggebiete für Windenergie festgelegt. Dabei muss der Landkreis zahlreiche Belange berücksichtigen, etwa Abstände zu Wohnbebauung, Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Infrastruktur und weitere rechtliche Vorgaben.
Die Planung ist deshalb mehr als die Entscheidung, irgendwo eine bestimmte Zahl von Windrädern aufzustellen.
Beispiel Osterheide
Für die Menschen in Garstedt, Toppenstedt und Salzhausen wird die Diskussion besonders konkret, wenn die Flächen in der Osterheide betrachtet werden.
Wer dort spazieren geht, mit dem Fahrrad unterwegs ist oder die Landschaft als Naherholungsgebiet nutzt, hat einen unmittelbaren Blick auf die möglichen Veränderungen. Fragen nach dem Landschaftsbild, dem Wald, der Natur und der Erholung treffen deshalb auf die übergeordneten Ziele der Energiewende.
Genau hier zeigt sich, warum kommunale Politik manchmal schwierig ist: Unterschiedliche Interessen sind gleichzeitig berechtigt, lassen sich aber nicht immer vollständig miteinander vereinbaren.
Was können die Gemeinden tun?
Die Gemeinden sind nicht machtlos. Sie können sich in Planungsverfahren einbringen, Stellungnahmen abgeben, politische Positionen beschließen und die Interessen ihrer Bürger gegenüber dem Landkreis vertreten.
Gerade bei der Frage, wie viel Fläche eine einzelne Gemeinde oder Samtgemeinde beitragen soll, können sie ihre Interessen deutlich machen. Die Samtgemeinde Salzhausen hat deshalb gefordert, die derzeit vorgesehenen mehr als 9 Prozent ihrer Fläche auf ein deutlich geringeres und aus ihrer Sicht verträgliches Maß zu reduzieren.
Einen Anspruch darauf, dass in Salzhausen höchstens der kreisweite Zielwert von 3,16 Prozent ausgewiesen wird, gibt es allerdings nicht: Der Landkreis muss seinen Flächenbeitrag nicht gleichmäßig auf alle Kommunen verteilen.
Gemeinden können die Vorgaben von Bund und Land nicht einfach außer Kraft setzen. Ein Gemeinderat kann also nicht allein beschließen, dass es in Garstedt grundsätzlich keine Windenergie geben soll, wenn übergeordnete Planungen und gesetzliche Vorgaben etwas anderes vorsehen.
Umgekehrt bedeutet eine Planung des Landkreises nicht, dass damit automatisch jedes einzelne Windrad genehmigt ist. Auch danach müssen weitere rechtliche und fachliche Prüfungen erfolgen.
Bürger können sich beteiligen
Bei den entsprechenden Planungsverfahren gibt es Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Bürger, Gemeinden und andere Betroffene können Stellungnahmen abgeben und auf Aspekte hinweisen, die aus ihrer Sicht berücksichtigt werden müssen.
Das macht solche Verfahren häufig langwierig. Bei Windenergie müssen Klimaschutz, Energieversorgung, Naturschutz, Landschaft, Anwohnerinteressen und weitere Belange miteinander abgewogen werden.
Auch Geld spielt eine Rolle
Windenergie kann für Kommunen und Grundstückseigentümer finanzielle Auswirkungen haben. Je nach Projekt können beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen oder finanzielle Beteiligungen eine Rolle spielen.
Damit stellt sich vor Ort nicht nur die Frage, welche Veränderungen eine Windenergieanlage mit sich bringt. Es geht auch darum, wie Nutzen und Belastungen – möglichst fair – verteilt werden.
Der geplante Ausbau der Windenergie zeigt damit sehr anschaulich, wie kommunale Politik funktioniert: Der Bund setzt den Rahmen, Niedersachsen gibt Ziele vor, der Landkreis plant innerhalb dieses Rahmens und die Gemeinden können die Interessen vor Ort einbringen.