Newcastle-Krankheit: Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel und Wildvögel | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Impfpflicht für Hühner und Truthähne: Geflügelhalter sollten Impfstatus ihrer Tiere regelmäßig überprüfen und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Newcastle-Krankheit: Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel und Wildvögel

Während der vergangenen 30 Jahre war Deutschland frei von der Newcastle-Krankheit: Nun ist die auch atypische Geflügelpest genannte, meldepflichtige Tierseuche erstmals wieder in der Bundesrepublik ausgebrochen.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat seit Februar mehrere Ausbrüche in Hühner-, Puten- und Masthühnerbeständen sowie Kleinsthaltungen nachgewiesen. In Osteuropa grassiert die Tierkrankheit bereits seit einiger Zeit. Das FLI schätzt das Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel deshalb in Zusammenhang mit der klassischen Geflügelpest im gesamten Bundesgebiet als erheblich ein.

Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg rät Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht und zu den bekannten Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierbeständen.
Außerdem muss die für Hühner- und Truthahnbestände geltende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit strikt eingehalten werden.

„Die Impfflicht gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und damit auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen“, erläutert Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Der Impfstatus aller gehalten Hühner und Truthähne muss in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt regelmäßig überprüft und die Impfung wiederholt werden“.

Hintergrund:

Die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease) ist eine hochansteckende, meldepflichtige Viruserkrankung, die insbesondere Hühner und Puten betrifft. Sie wird auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, da sie ähnliche Krankheitssymptome wie die klassische Geflügelpest verursacht.
Auch andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße oder Tauben sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, weiterverbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Die Newcastle-Krankheit kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und bei Hausgeflügel durch Handelsbeschränkungen auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen.
Eine Infektion mit der Newcastle-Krankheit ist für Menschen möglich, aber sehr selten. Sie äußert sich in der Regel durch eine Bindehautentzündung.

Mehr Informationen zur Newscastle-Krankheit finden sich auf den Internetseiten des Friedricht-Löffler-Institus sowie auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de und beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.laves.niedersachsen.de. Dort gibt es auch ein Merkblatt zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht (unter „Service“, „Anträge, Formulare, Info- und Merkblätter“, „Tierimpfstoffe“).