Bebauungsplan Nr. 15 "Auefeld Up'n Kuk" | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bekanntmachung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 15 "Auefeld Up'n Kuk"

Der Rat der Gemeinde Garstedt hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 15 „Auefeld Up’n Kuk“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Harburg tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung können von allen Interessierten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Garstedt, Bahnhofstraße 69, 21441 Garstedt zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Außerdem können die genannten Planunterlagen im Geoportal des Landkreises Harburg unter dem Link https://gis.itk-harburg.de/portal/home/ abgerufen werden.

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in

• § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

• § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

• § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Garstedt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan, wird hingewiesen.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung findet ihr hier als PDF-Dokument zum Download: