Wenn es um die Planungen zur Windenergie im Landkreis Harburg geht, ist das Interesse groß: Gut 1.850 Einwendungen sind zum ersten Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergienutzung eingegangen.
Mit dem aktuellen Stand des Verfahrens für dieses Konzept befasst sich der Bau- und Planungsausschuss am Montag, 20. April. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr in der BBS Winsen, Bürgerweide 20.
Ziel der Sitzung ist es ausdrücklich, einen Überblick über die wesentlichen Themen und grundsätzlichen Fragestellungen zu geben. Diese haben zwar Einfluss auf die Abgrenzung der Einzelflächen, es geht dabei aber noch nicht um konkrete Festlegungen einzelner Flächen.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird sich die Politik mit den Belangen und Besonderheiten der einzelnen Flächen auseinandersetzen.
Bei der Sitzung stellt die Kreisverwaltung dar, welche übergeordneten Aspekte sich aus den Stellungnahmen ergeben haben und welche Anpassungen aus Sicht der Verwaltung in dem Windenergie-Konzept grundsätzlich in Betracht kommen.
Das ist dann Grundlage für die weitere politische Beratung, die sich im nächsten Schritt mit den einzelnen Flächen vor der anschließenden Erstellung des 2. Entwurfs des Konzepts auseinandersetzen wird. Der Entwurf wird dann nach politischer Beratung noch einmal für Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Bei der Sitzung ist auch eine Einwohnerfragestunde vorgesehen, in der sich die Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden können. „Es ist aber eine Fragestunde, keine Diskussionsrunde“, betont Ausschussvorsitzender Christian Horend.
Zum Hintergrund: Das Teilprogramm zur Windenergienutzung soll künftig verbindlich festlegen, wo künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg errichtet werden dürfen und wo sie nicht privilegiert sind.
Um eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft zu vermeiden, grenzt die Planung den Raum für Windenergienutzung ein. Besonders sensible Bereiche werden so besser geschützt.
Aufgrund der Gesetzesvorgaben von Bund und Land muss der Landkreis Harburg zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen, ansonsten würde nach der gültigen Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich für Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden.
Dann droht ungesteuerter Wildwuchs. Das Konzept verhindert eine solche ungesteuerte Realisierung von Windrädern und legt fest, auf welchen Standorten die Anlagen theoretisch möglich sind.
Der Planungsprozess für die Windkraftflächen erfolgt in mehreren Stufen: Zunächst werden Bereiche ausgeschlossen, in denen Windenergieanlagen aus rechtlichen oder planerischen Gründen nicht möglich sind. An diesem Punkt stehen wir aktuell.
Darauf aufbauend werden mögliche Potenzialflächen ermittelt und im weiteren Verfahren anhand konkreter Kriterien geprüft und bewertet. Die detaillierte Einzelflächenprüfung und Abwägung einzelner Flächen erfolgt erst in einem weiteren Schritt, der Ausschuss wird sich in einer späteren Sitzung damit beschäftigen.
Die bisherigen Stellungnahmen stammen von rund 1.350 Einwenderinnen und Einwendern. Dabei handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Kommunen und Träger öffentlicher Belange sowie der Genehmigungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.
Die Ausschusssitzung am 20. April dient der Einordnung und Orientierung. Konkrete Entscheidungen zu einzelnen Flächen stehen derzeit noch nicht an.
Quelle: Landkreis Harburg